Kreis Minden-Lübbecke

101 7. Vorsorge, Betreuung und weitere wichtige Informationen Das Testament Die beste Form der Vorsorge – um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird – ist das Testament. Zu unterscheiden ist das öffentliche und das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament können Sie bei einemNotariat errichten. Hier erhalten Sie dann auch den entsprechenden fachlichen Rat. Das Testament wird beimAmtsgericht hinterlegt. Zweifel über Formulierungen und Echtheit gibt es in diesem Fall nicht, da Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit selbst und ohne Kosten errichten, es muss jedoch vollständig eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computersmacht das Testament ungültig. Es sollten Datumund Ort der Niederschrift angegeben werden. Es empfiehlt sich auch bei einemhandgeschriebenen Testament zuvor die Einholung eines fachlichen Rates bei einem Notariat, um zu verhindern, dass das Testament durch eventuelle Formfehler ungültig wird. Damit das Testament nicht verloren geht, hinterlegen Sie es am besten beim Nachlassgericht, das bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist. Das zuständige Gericht können Sie z. B. unter www.gerichtsstand. net herausfinden. In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Der Tod gehört jedoch mit zum Lebenskreislauf und ist unvermeidbar. Daher ist es ratsam, sich auch Gedanken zu dem Thema der eigenen Bestattung zu machen. Dies ist sinnvoll, damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Regelungen für den Todesfall zu treffen bedeutet auch, die Hinterbliebenen zu entlasten. Der Verlust eines Menschen an sich ist sehr belastend für die Angehörigen und kann häufig seelische und finanzielle Nöte mit sich bringen. Damit in dieser Situation die Angehörigen Ihren klaren Willen für den Ablauf der Beisetzung erfahren, ist es sinnvoll, zu Lebzeiten Entscheidungen im Rahmen der Vorsorge für den Todesfall zu treffen. Vorsorge heißt hier: ■ Verantwortung in eigener Sache übernehmen ■ Notwendiges zu regeln ■ Angehörige zu entlasten Sicher muss man sichmit diesen Fragen zunächst alleine beschäftigen und auseinander setzen, bevor man eine Fachberatung bzw. Hilfe in Anspruch nimmt. Einige mögliche Formen der Vorsorge sind nachfolgend aufgeführt. 7.4 Vorsorge für den Todesfall →

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=