Kreis Minden-Lübbecke

103 7. Vorsorge, Betreuung und weitere wichtige Informationen Der Bestattungsvorsorgevertrag Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung und wenn erwünscht einen Vorsorgevertrag an. In einemsolchen Vertragwerden alle Einzelheiten vomAblauf über Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung) festgehalten. Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und ähnliches werden festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit eventuell ergeben, werden durch das Bestattungsunternehmenmitgeteilt und sachlich begründet. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, empfiehlt es sich, die Kosten nicht per Vorkasse zu bezahlen. Sinnvoller und auch sicherer (z.B. für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens) ist es, die veranschlagten Kosten aus dem restlichen Vermögen herauszulösen und auf ein Treuhandkonto für diesen Zweck zu hinterlegen. Information i Bestatter Nach demTod eines Angehörigen führt der ersteWeg der Hinterbliebenen in der Regel zu einem Bestatter. Er berät die Angehörigen und hilft ihnen, die Vorbereitungen für die Beerdigung zu treffen. Seelsorger Bei der Trauerfeier wird von vielen Hinterbliebenen religiöser Beistand gewünscht. Dazu begleiten Verantwortliche der Religionsgemeinschaften die Trauergemeinde. Trauerredner Nicht kirchlich gebundene Menschen können sich an einen Trauerredner wenden, der mit ihnen die Trauerfeier gestaltet und Begleitung zum Grab anbietet. Musiker Trauermusik spielt neben der Trauerrede eine wichtige Rolle auf einer Trauerfeier. Neben der Möglichkeit des Orgelspiels können auch Sänger oder Musikkapellen der Trauerfeier einen individuellen Charakter geben. Steinmetz Als Symbol des dauerhaften Gedenkens wird von einem Großteil der Angehörigen ein Grabstein gewünscht. Der Steinmetz versieht diesen mit den gewünschten Schriften, Symbolen und persönlichen Angaben des Verstorbenen und stellt ihn nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung auf. Wer hilft im Trauerfall ? i Bestattungsunternehmen finden Sie in den „Gelben Seiten“ oder im Internet.

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