Kreis Minden-Lübbecke

37 3. Wohnen im Alter Wohnen“ ein weitgehend selbstständiges Leben im eigenen Haushalt ermöglicht werden. Das umfasst eine barrierefreieWohnung sowie einen breiten Service aus verschiedenen Grund- und Wahlleistungen. Doch gibt es in diesem Bereich rechtlich noch viel Unsicherheit. Während Pflegeeinrichtungen den Heimgesetzen der Bundesländer unterliegen, gibt es für das „BetreuteWohnen“ bisher noch keine bundes- oder zivilgesetzliche Definition. Man sollte daher möglichst darauf achten, dass die Wohnanlage die Standards der DIN 77800 erfüllt. Diese – nicht rechtsverbindliche – Norm regelt die Anforderungen an die Immobilie sowie den Umfang der gebotenen Betreuungsleistungen. Eine Orientierungshilfe bietet auch das „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW“. Die Ziele des Qualitätssiegels sind neben der Definition messbarer Qualitätskriterien eine Markttransparenz, eine Orientierungshilfe für Miet- und Kaufinteressenten sowie Planungssicherheit und Hilfe für Investoren. Auf der Internetseite www.kuratorium-nrw.de kann eine Informationsbroschüre, die allewesentlichen Punkte des Qualitätssiegels zusammenfasst, heruntergeladen werden. Informationen zu den vorhandenen Seniorenwohnungen bzw. betreuten Wohnanlagen im Kreis MindenLübbecke erhalten Sie bei der Wohnberatung in Minden und Espelkamp (siehe Seite 35). 3.3 Alternative Wohnformen Für viele ältere Menschen gewinnenWohnformen, in denen sie „selbstständig aber nicht allein, mit Unterstützung, aber nicht rundum versorgt“ leben können, zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren haben sich vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Wohnens im Alter herausgebildet. Bei uns im Kreis Minden-Lübbecke gibt es Wohngemeinschaften, in denen ältere oder pflegebedürftige Menschen in einer Wohnungmit einemgemeinsamen Hausstand leben und ihnen bei Bedarf von einem oder mehreren Leistungsanbietern Betreuungsleistungen angeboten werden. Leitziele dieser alternativen Wohnformen sind selbstbestimmte Gemeinschaft, lebendige nachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitige Verantwortung. → Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten Raum für Unabhängigkeit, ohne dabei bestehenden Pflegebedarf zu vernachlässigen.

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