47 4. Hilfe, Pflege und Betreuung 4.4 Ambulante Pflegedienste Pflegebedürftigkeit und Leben in der eigenen Wohnung sind durchaus kein Widerspruch. Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es zahlreiche ambulante Pflegedienste, die zur Versorgung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ins Haus kommen. Die Dienste haben in der Regel einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen und sind zur ganzheitlichen Hilfegewährung angehalten. Leistungen der ambulanten Pflegedienste: ■ Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Betten und Lagern, Pflegeberatung und Anleitung) ■ Behandlungspflege (Ausführen ärztlicher Verordnungen, z.B. Verbandwechsel, Blutdruck messen, Injektionen) ■ Hauswirtschaftliche Hilfen ■ Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen (z.B. Mahlzeitendienst, Hausnotruf) ■ Zum Teil auch zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI Eine Übersicht der im Kreis Minden-Lübbecke tätigen ambulanten Pflegedienste erhalten auf den Seiten 49 bis 55. © stock.adobe.com
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