Kreis Minden-Lübbecke

85 6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Hierfür sind die Leistungen der Kurzzeitpflege vorgesehen. Pflegebedingte Kosten der Kurzzeitpflege werden für längstens acht Wochen im Kalenderjahr bis zur Höhe von 1.774 Euro übernommen. Dies gilt einheitlich für Personen ab dem Pflegegrad 2. Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege einsetzen. Nicht verbrauchte Leistungen der Verhinderungspflege können vollständig für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. 3. Leistungen im stationären Bereich Vollstationäre Dauerpflege Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, der Betreuung und der Ausbildungsumlage in pauschalierter Form. Die monatlichen Höchstbeträge können Sie der Tabelle auf Seite 81 entnehmen. Diese Pauschalen rechnet die Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eventuell anfallende Investitionskosten der Einrichtung müssen selbst getragen werden. Außerdem fällt ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) an. Dies ist der Anteil der pflegebedingten Kosten, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil gilt pauschal und ist für alle Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 innerhalb einer Einrichtung gleich hoch. Seit Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Pflegekosten-Eigenanteil: 5 % im ersten Jahr, 25% imzweiten, 45% imdritten und danach 70%. Die Entlastung betrifft nur die reinen Pflegekosten, nicht aber sonstige Bestandteile des Eigenanteils wie Unterkunft und Verpflegung. → Investitionskosten Unterkunft + Verpflegung EEE ohne Zuschüsse 5% 47 €* ab dem 1. Monat 25% 235 €* ab 12 Monaten 45% 422 €* ab 24 Monaten 70% 657 €* ab 36 Monaten *bezieht sich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (eeE) in Höhe von durchschnittlich 938 € in Nordrhein-Westfalen Quelle: vdek (Stand: 1. Juli 2022) Entlastung bei den Pflegeheimkosten seit Januar 2022 →

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