Kreis Minden-Lübbecke

89 6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: ■ Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt – angepasst an Ihren Familienstand und Ihre Haushaltsführung. ■ Angemessene Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. . ■ Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. ■ Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für schwerbehinderte Menschen. ■ Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. Wo Sie die Grundsicherung beantragen? Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei der Sozialverwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grundsicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders notwendig. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung) 6.3 Weitere soziale Leistungen Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere soziale Leistungen auf Antrag gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel: ■ Hilfe zum Lebensunterhalt ■ Hilfe zur Pflege ■ Blindengeld (soziale Leistung nach Landesrecht) Über die Voraussetzungen für die Beantragung der jeweiligen Leistung beraten Sie gerne dieMitarbeitenden des Kreissozialamtes oder der Sozialverwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Information i

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=