Kreis Minden-Lübbecke

6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 90 6.5 Kriegsopferfürsorge 6.6 Behinderung und Ausweis Schwerbehindertenausweis Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke („Feststellungsbehörde“) feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen. Als behindert gilt einMensch, wenn er körperlich, geistig oder seelisch so eingeschränkt ist, dass er längerfrisKriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Wehr-/Zivildienstgeschädigte und Impfgeschädigte können Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen. Die Leistungen sind ähnlich wie die Sozialhilfe bedarfsorientiert, jedoch neben den Versorgungsrenten als Ausgleich für die Folgen der Schädigung oder die erlittenen Verluste gedacht. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Von-Vincke-Straße 23–25, 48143 Münster  (0251) 591-4379 www.lwl.org 6.4 Wohngeld Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Land getragen wird. Es hilft Bürgerinnen und Bürgernmit geringemEinkommen ihre Wohnkosten zu tragen und so angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für eine selbst genutzte Immobilie. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder der Belastung bei einer selbst genutzten Immobilie sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wer Transferleistungen wie z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ALG II, Sozialgeld oder Hilfe zum Unterhalt bezieht, hat keinen Wohngeldanspruch, da bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Wohngeld beziehungsweise Lastenzuschuss wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag kann bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden.

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