Kreis Minden-Lübbecke

95 7. Vorsorge, Betreuung und weitere wichtige Informationen 7.2 Rechtzeitig vorsorgen Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber Vorsorge treffen. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfebedürftigkeit vor und vermeiden so eine gegebenenfalls notwendige gesetzliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens die Vertretungsvollmacht erteilen. Diese Vollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von der Person der Sie die Vollmacht erteilt haben, genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. Wenn größeres Vermögen vorhanden ist, viele Bereiche geregelt oder mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, ist eine individuelle rechtliche Beratung mit Beurkundung der Vollmacht empfehlenswert. Hiermit kann zugleich eine höhere Akzeptanz gegenüber Banken, Behörden oder Gerichten erreicht werden. Wenn Immobilien- und/oder Grundbesitz vorhanden ist, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beglaubigung. Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit ihr nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person und die Führung der Betreuung. → Eine Vorsorgevollmacht setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus.

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