Kreis Minden-Lübbecke

105 7. Vorsorge, Betreuung und weitere wichtige Informationen Grabpflege Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung entschieden haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 bis 30 Jahre beträgt. Dauergrabpflege ist ein zeitgemäßes Serviceangebot, dessen Nutzung aus vielerlei Gründen sinnvoll sein kann. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch bereits zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege durch einen Grabpflegevertrag treffen. Sie können mit einer Gärtnerei die Grabpflege vertraglich regeln. Für ein entsprechendes Angebot bzw. weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an eine für den jeweiligen Friedhof zuständige Friedhofsgärtnerei oder direkt an die: Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH Zum Steigerhaus 14, 46117 Oberhausen  (0208) 439190-132 www.dauergrabpflege-wl.de © Bund Deutscher Friedhofsgärtner, Bonn Friedhofsgärtner informieren und beraten zum Thema Dauergrabpflege.

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