Kreis Minden-Lübbecke

29 2. Beratung und Information 2.8 Häusliche Gewalt in der Pflege Häufig übernehmen Angehörige völlig unvorbereitet und/oder unfreiwillig die häusliche Pflege. Nicht selten kommen ungelöste familiäre Konflikte aus vorangegangenen Jahren, finanzielle Belastungen sowie eine Doppelbelastung durch Pflege und Beruf hinzu. Dies kann zu verzweifelten Reaktionen bis hin zu Formen häuslicher Gewalt in der Pflege wie z.B. Vernachlässigung, freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie körperlichen und psychischen Misshandlungen führen. Dabei kann die Gewalt sowohl von der pflegenden als auch von der pflegebedürftigen Person ausgehen. Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedarf in Krisensituationen Häusliche Gewalt in der Pflege kann nur verhindert werden, wenn offen darüber gesprochen werden kann. Angesichts dieser Erkenntnis arbeitet im Sozialamt der Kreisverwaltung die „Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedarf in Krisensituationen“. Hier können Formen und Ursachen häuslicher Gewalt in der Pflege vertraulich angesprochen und Hilfemöglichkeiten entwickelt werden. Alle Personen, die sich verantwortlich fühlen, können sich bei häuslicher Gewalt in der Pflege an die Anlaufstelle wenden. Dies sind insbesondere: ■ Pflegebedürftige Menschen ■ Pflegende Angehörige und weitere Familienmitglieder ■ Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn ■ Hausärztinnen und Hausärzte ■ Pflegepersonal ■ Fachleute in Beratungsstellen Darüber hinaus können sich auch gesundheitlich oder psychisch eingeschränkte Menschen, die sich nicht selber Hilfe organisieren können und keine Vertrauensperson haben, an die Anlaufstellewenden. Die Inanspruchnahme der Anlaufstelle ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonymmöglich. Kreis Minden-Lübbecke – Sozialamt Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedarf in Krisensituationen Portastraße 13 32423 Minden  (0571) 807-22760 www.minden-luebbecke.de

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