Kreis Minden-Lübbecke

6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 80 Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt, umdie Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt! Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Personmindestens 2 Jahre innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dabei gilt: Krankenkasse = Pflegekasse. Den Antrag können auch Familienangehörige oder Freunde stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. 6.1 Die Pflegeversicherung Die Pflegekasse beauftragt denMedizinischen Dienst (MD)mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF. Das Begutachtungsverfahren Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen gewährt (siehe Tabelle auf der rechten Seite). Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit durch Feststellung der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen (sogenanntenModulen) ermittelt. Dabei werden bestimmte Kriterien mit Punktwerten versehen, die je nachModul unterschiedlich gewichtet werden (siehe Grafik rechte Seite). Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der den Pflegegrad bestimmt. Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens 6 Monate bestehen. Information i Medizinischer Dienst Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse denMedizinischenDienst (MD)mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Termin für die Pflegebegutachtungwird rechtzeitig angekündigt, sodass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann. Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe  (0251) 6930-8001 · www.md-wl.de

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