Kreis Minden-Lübbecke

6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 82 sen. Doch die Wahlfreiheit geht noch einen Schritt weiter: Beide Leistungen können kombiniert werden. Dies bietet sich vor allem in solchen Fällen an, in denen Betroffene grundsätzlich die Pflege durch Angehörige organisiert haben, diese aber nicht die gesamte Pflege leisten können. Ein Teil der Leistung wird über einen Pflegedienst in Anspruch genommen, und die Restleistung zahlt die Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus. Werden zumBeispiel bei Pflegegrad 2 nur 50%der Pflegesachleistung (also 362 Euro vomGesamtanspruch in Höhe von 724 Euro) genutzt, wird Pflegegeld in Höhe von 158 Euro (= 50%des Gesamtanspruchs von 316 Euro) ausgezahlt. Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro imMonat. Dieser ist zweckgebunden und wird nur für die Erstattung tatsächlicher Aufwendungen gewährt. ZumBeispiel für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der vollstationären Kurzzeitpflege oder von ambulanten Pflegediensten (ab PG 2, jedoch nicht für Leistungen der körperbezogenen Pflege). Zudem kann der Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Die Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein. Nicht in Anspruch genommene Beträge können in den Folgemonaten des Kalenderjahres genutzt werden. Im Kalenderjahr nicht beanspruchte Beträge können bis zum30. Juni des nächsten Kalenderjahres übertragen werden. 1. Leistungen im häuslichen Bereich Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb dieMöglichkeit, entweder Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus diesen beiden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Pflegegeld Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einemprofessionellen Pflegedienst – gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach demPflegegrad. Diemonatlichen Beträge können Sie der Tabelle auf Seite 81 entnehmen. Pflegesachleistung Pflegesachleistung erhält, wer zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Dieser rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Unterstützung bei der Haushaltsführung übernimmt die Pflegekasse monatlich Kosten bis zu den in der Tabelle auf Seite 81 aufgeführten Höchstbeträgen. Darüber hinaus gehende Kosten müssen selbst getragen werden. Kombinationsleistung Ob Pflegebedürftige Pflegegeld oder Pflegesachleistung beziehen möchten, bleibt ihnen selbst überlas-

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