Kreis Minden-Lübbecke

7. Vorsorge, Betreuung und weitere wichtige Informationen 96 Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einer eventuell zukünftig bestellten Betreuung beachtet werden soll. Dies kann zum Beispiel Ihre Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Auswahl der Wohneinrichtung und vieles mehr betreffen. Die Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie später ärztlich behandelt werdenwollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung der verfassenden Person. Die Entscheidung über ärztliInformation i Es ist Aufgabe der vorsorgebevollmächtigten Person, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb sollte eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet eine gerichtlich bestellte betreuende Person. che Maßnahmen wird im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Dialog zwischen Ärztin/Arzt und der bevollmächtigten Person getroffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufenwerden. Zentrales Vorsorgeregister Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie imFall des Falles nicht gefundenwerden? Sie können Ihre Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung auch bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dabei handelt es sich umeine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhaltewerden nicht erfasst. Die Betreuungsgerichte können jederzeit auf diese Datenbank zugreifen. So kann schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesemGrund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist online oder postalisch möglich. Bundesnotarkammer KdöR - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin  (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de

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