Kreis Minden-Lübbecke

6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 88 Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Die Grundsicherung ist unabhängig vomEinkommen Ihrer Kinder oder Eltern, es sei denn, dieses übersteigt 100.000 Euro im Jahr. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatliches Einkommen weniger als 924 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben und für eingetragene Lebenspartnerschaften imSinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Vermögensfreibetrag: 5.000 Euro; auch für (Ehe-) Partner. 6.2 Grundsicherung

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